Verkaufs- und Lieferbedingungen


1. Geltungsbereich
Die nachstehend aufgeführten Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen 
Leistungen.
Nachträgliche Vertragsänderungen und mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung 
unserer Geschäftsleitung oder eines Bevollmächtigten, gleiches gilt für die Zusage von Lieferterminen.
Mit der Bestellung oder Abnahme der Ware erkennt der Käufer die Vertragsbedingungen an, auch wenn 
sie seinen eigenen Einkaufsbedingungen widersprechen.

2. Preise
Die Preise in unserem gültigen Katalog verstehen sich stets zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Der von uns im Angebot unterbreitete Preis gilt nur bei sofortiger Bestellung. Angebote sind stets frei-
bleibend. Etwaige Druckfehler, offensichtliche Irrtümer und Rechenfehler verpflichten nicht zum Kauf.
Artikelbeschreibungen, genannte Werte, Gewichte und technische Ausstattungen sind nicht verbindlich.
Kurzfristige Änderungen und Ergänzungen behalten wir uns vor. 

3. Lieferbedingungen, Verzug, Unmöglichkeit der Lieferung
Eine fracht- und verpackungsfreie Lieferung innerhalb der Bundesrepublik erfolgt ab einem Nettoauftrags- 
wert von 150,00 €. Die am Bestimmungsort gegebenfalls anfallenden Rollgelder gehen in jedem Fall zu
Lasten des Empfängers.
Für eine Anlieferung unter der Frachtfreigrenze und einem Gewicht bis zu 30 kg berechnen wir  7,50 €
Frachtkosten. 
Lieferzeitangaben gelten nur annähernd. Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftrags-
bestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten und aller sonstigen vom Kunden
für die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages zu schaffenden Voraussetzungen. Entsprechendes
gilt für Liefertermine. 
Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten, der Lieferer ist jedoch zu Teillieferungen berechtigt.
Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen,
nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, z.B. 
Streiks, Transportschwierigkeiten, Rohstoffmangel. Schadensansprüche des Käufers wegen von uns
nicht vorsätzlich verursachter Verspätung der Lieferung sind ausgeschlossen.
Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und -termine befreit den Käufer, der vom Vertrag zurücktreten
oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen will, nicht von der Setzung einer angemessenen
Nachfrist zur Erbringung der Leistung und der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ab-
lehnen werde. Das gilt nicht, soweit der Verkäufer eine Frist oder einen Termin zur Leistung ausdrück-
lich und schriftlich verbindlich bezeichnet hat.
Für durch Verschulden seines Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene Lieferung hat der Verkäufer  
keinesfalls einzustehen.

4. Versand und Gefahrübergang
Versandweg und -mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, der Wahl des Verkäufers überlassen. Die
Ware wird auf Wunsch und Kosten des Käufers versichert.
Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagert die Ware auf 
Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand
gleich. Im übrigen geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer,
spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers, auf den Käufer über.


5. Zahlung
Die Zahlung erfolgt über Scheck bzw. Einzahlung, ab Rechnungsdatum innerhalb von 10 Tagen mit 
2% Skonto, innerhalb von 30 Tagen rein netto.
Skonti werden nicht gewährt, wenn sich der Kunde mit der Bezahlung früherer Lieferungen im Rück-
stand befindet.
Im Verzugsfall, ab dem 30. Tag nach dem Rechnungseingang, kann der Käufer mit Verzugszinsen 
auf den Kaufpreis in Höhe der Sätze, die unsere Banken für kurzfristige Überziehungen berechnen,
belastet werden.
Aufrechnungen und Zurückhaltung sowie jeder Abzug (außer Skonto) sind ausgeschlossen.
Schecks werden nur angenommen und gelten als Barzahlung, wenn sie uns rechtzeitig zugehen und
ihre Einlösung innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist erfolgen kann. Wechsel bedürfen der vorherigen
schriftlichen Einwilligung unserer Geschäftsleitung.
Stellt der Käufer seine Zahlung ein oder wird über sein Vermögen das Vergleichsvervahren oder Kon-
kurs eröffnet, wird auch im Falle einer Ratenzahlungsvereinbarung die gesamte Schuld einschließlich 
Wechsel mit späteren Zahlungszielen sofort fällig. Wir sind berechtigt, die nicht bezahlten Artikel wieder
in Besitz zu nehmen. Der Erlös aus dem Weiterverkauf wird dem Käufer gutgeschrieben. Der Käufer
trägt die Kosten der Wiederinbetriebnahme.

6. Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt (Vorbehaltsware). Das Eigentum 
geht erst dann auf den Kunden über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten (einschließlich etwaiger 
Nebenforderungen) aus unseren Warenlieferungen getilgt hat.  
Sicherungsübereignung und Verpfändung der Vorbehaltsware sind dem Kunden nicht gestattet.
Falls der Kunde in Zahlungsverzug gerät, sind wir berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu 
verlangen. Der Kunde ist zur Herausgabe der Vorbehaltsware an uns sowie dazuverpflichtet, uns die zur 
Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen.
Das Herausgabeverlangen gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Das gleiche gilt für die Rücknahme der 
Vorbehaltsware. (§ 947und § 948 BGB)

7. Rücktritt
Löst der Käufer ohne Berechtigung den Kaufvertrag oder verweigert er die Annahme der Ware, ist er ver-
pflichtet, dem Verkäufer den entstandenen Schaden in Höhe von 10% des Nettowarenwertes und die
Kosten der Hin- und Rückfahrt zu ersetzen. Eine Rücksendung der von uns gelieferten Ware durch den 
Käufer bedarf der schriftlichen Einwilligung des Verkäufers. Bei Zurücksendung der Ware ohne unsere 
Einwilligung sind wir zur Erteilung einer Gutschrift nicht verpflichtet.

8. Rücknahme
Bei Rücknahme oder Umtausch werden nur orginalverpackte, lagermäßig geführte Artikel mit höchstens
90% des Nettowarenwertes gutgeschrieben. Hin- und Rückfracht gehen zu Lasten des Käufers.
Erfolgen Rücksendungen ohne unser vorher ausdrückliches Einverständniss, können wir die Annahme
verweigern. Die mit unserem Einverständniss zurückgesandte Ware muß sich in einwandfreiem Zustand
befinden.

9. Gültigkeit
Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen oder
Vereinbahrungen zwischen dem Kunden und uns unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirk-
samkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Pflichten des Käufers ist Leipzig. Gerichtsstand für beide Teile ist Leipzig. Für den
Fall, dass Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden, wird als Gerichtsstand
das Amtsgericht Leipzig vereinbart.